Ad Hominem: Wenn der Angriff auf die Person das Argument ersetzt

Zwischen den Wahrheiten · 03

Christian Hardinghaus · Überarbeitete Fassung · Oktober 2026

„Ausgerechnet der will uns erklären, wie man spart?“ Der Satz kann einen Raum zum Lachen bringen. Eine Rechnung widerlegt er noch nicht.

Stellen wir uns eine Bürgerversammlung vor. Jemand schlägt vor, die Beleuchtung eines öffentlichen Gebäudes früher auszuschalten. Seine Kalkulation: 200 Lampen mit jeweils 10 Watt, jeden Abend zwei Stunden weniger Betrieb. Aus dem Publikum kommt kein Einwand gegen die Rechnung, sondern der Hinweis, der Mann habe privat Schulden.

Erfundenes Beispiel; es bezieht sich auf keine tatsächliche Person.

Eine Person ist noch kein Gegenbeweis

Im Beispiel geht es um eine überprüfbare Rechnung. Unter den genannten Annahmen ergibt sich eine Einsparung von vier Kilowattstunden pro Abend. Ob die vorgeschlagene Änderung sinnvoll ist, hängt außerdem von Sicherheit, Nutzung und weiteren Kosten ab. Die privaten Schulden des Redners beantworten keine dieser Fragen.

Ein Ad-hominem-Fehlschluss liegt vor, wenn ein Angriff auf die Person an die Stelle einer sachlichen Widerlegung tritt. Die Argumentationstheorie unterscheidet dabei verschiedene Formen und fragt nach ihrer Relevanz im jeweiligen Zusammenhang. Douglas Walton hat dieser Prüfung eine eigene Untersuchung gewidmet. [1]

Was wäre ein sachlicher Einwand?

Man könnte zeigen, dass die Lampen tatsächlich mehr oder weniger Leistung aufnehmen. Oder darauf hinweisen, dass das Gebäude zu dieser Zeit genutzt wird. Vielleicht ist die Beleuchtung bereits automatisch abgeschaltet. Das alles würde die Annahmen des Vorschlags betreffen.

Eine spöttische Bemerkung kann daneben menschlich verletzend sein. Doch die logische Frage ist enger: Trägt der Einwand dazu bei, die vorgebrachte Behauptung zu prüfen? Höflichkeit allein macht eine Begründung nicht gut. Umgekehrt wird eine richtige Rechnung nicht falsch, weil ihr Urheber unsympathisch wirkt.

Wann Angaben zur Person relevant werden

Es wäre aber ebenso falsch, jede Kritik an einer Quelle als Ablenkung abzutun. Wenn wir uns auf eine Zeugenaussage verlassen müssen, können belegte Interessenkonflikte, einschlägige Kenntnisse und nachgewiesene Unzuverlässigkeit für die Bewertung wichtig sein. Solche Einwände sollten konkret benennen, warum eine Angabe im betreffenden Fall belastbar oder zweifelhaft ist.

Das unterscheidet die Quellenprüfung vom pauschalen Abwerten. „Diese Messung muss unabhängig überprüft werden, weil ihr Auftraggeber vom Ergebnis profitiert“ ist eine andere Aussage als „Der wird bezahlt, also ist alles erfunden“. Eine Finanzierung kann eine Prüfung nötig machen. Sie beweist für sich allein weder Betrug noch die Falschheit eines bestimmten Ergebnisses.

Drei Fragen zum Prüfen

  1. Welche Behauptung soll durch den persönlichen Vorwurf widerlegt werden?
  2. Besteht ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem Vorwurf und der Verlässlichkeit dieser Behauptung?
  3. Welche Daten oder Gründe müsste ich prüfen, wenn eine andere Person dasselbe Argument vorbrächte?

Der eigene Maßstab

Besonders aufschlussreich ist die letzte Frage bei Menschen, die wir ohnehin ablehnen. Würden wir dieselbe Rechnung gelten lassen, wenn sie von einem Freund käme? Und würden wir einen Interessenkonflikt ebenso ernst nehmen, wenn er die eigene Seite betrifft?

Wir müssen niemanden bewundern, um einen richtigen Hinweis anzuerkennen. Ebenso wenig müssen wir einem vertrauten Menschen jeden Schluss abnehmen. Eine gute Debatte hält beides aus: Kritik an Quellen und die Pflicht, sich mit ihren Argumenten auseinanderzusetzen.

Weiterdenken

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Themenhub Manipulation & Propaganda

Quellen

  1. Douglas Walton (1998): Ad Hominem Arguments. University of Alabama Press. Fachliteratur zur Unterscheidung und Bewertung personenbezogener Argumente. Die Beispiele und die Rechenprüfung in diesem Beitrag sind eigene Veranschaulichungen.

Die Beispiele ohne Quellenverweis sind eigens entwickelte Veranschaulichungen.

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